Zutat · E150c

Ammoniak-Zuckerkulör

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller setzen Ammoniak-Zuckerkulör als Farbstoff ein, um Lebensmitteln eine braune Färbung zu verleihen. Er …

Was ist Ammoniak-Zuckerkulör?

Ammoniak-Zuckerkulör ist ein Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zugabe von Ammoniakverbindungen hergestellt wird. Er gehört zur Gruppe der Zuckerkulöre (E 150a-d), die durch Karamellisierung von Zucker gewonnen werden. Die spezifische Herstellung verleiht ihm eine dunkelbraune Farbe.

Ist Ammoniak-Zuckerkulör vegan?

Ammoniak-Zuckerkulör ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Ammoniak-Zuckerkulör zu den Hauptallergenen?

Ammoniak-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Ammoniak-Zuckerkulör verwendet?

Hersteller setzen Ammoniak-Zuckerkulör als Farbstoff ein, um Lebensmitteln eine braune Färbung zu verleihen.

Ist Ammoniak-Zuckerkulör unbedenklich?

Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller setzen Ammoniak-Zuckerkulör als Farbstoff ein, um Lebensmitteln eine braune Färbung zu verleihen. Er findet sich häufig in Getränken wie Cola, aber auch in Backwaren, Saucen, Suppen und Süßwaren.

Gesundheitliche Hinweise

Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Zuckerkulöre bewertet. Bei den Zuckerkulören der Klasse III und IV, zu denen auch E 150c gehört, wurden in Tierstudien bei sehr hohen Dosen Effekte auf das Immunsystem beobachtet. Die EFSA hat diese Stoffe bewertet, und sie sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln zugelassen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0505/2014

LebensmittelkategorieHöchstmenge
6.3 FrühstücksgetreidekostKeine numerische Höchstmenge angegeben
14.2.1 Bier und Malzgetränke9500
14.2.1 Bier und Malzgetränke6000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Ammoniak-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er wird nicht aus den Hauptallergenen gewonnen.

Lebensmittel mit Ammoniak-Zuckerkulör

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.