Ammoniak-Zuckerkulör
Was ist Ammoniak-Zuckerkulör?
Ammoniak-Zuckerkulör ist ein Lebensmittelfarbstoff, der durch Erhitzen von Kohlenhydraten unter Zugabe von Ammoniakverbindungen hergestellt wird. Er gehört zur Gruppe der Zuckerkulöre (E 150a-d), die durch Karamellisierung von Zucker gewonnen werden. Die spezifische Herstellung verleiht ihm eine dunkelbraune Farbe.
Ist Ammoniak-Zuckerkulör vegan?
Ammoniak-Zuckerkulör ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Ammoniak-Zuckerkulör zu den Hauptallergenen?
Ammoniak-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Ammoniak-Zuckerkulör verwendet?
Hersteller setzen Ammoniak-Zuckerkulör als Farbstoff ein, um Lebensmitteln eine braune Färbung zu verleihen.
Ist Ammoniak-Zuckerkulör unbedenklich?
Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Ammoniak-Zuckerkulör als Farbstoff ein, um Lebensmitteln eine braune Färbung zu verleihen. Er findet sich häufig in Getränken wie Cola, aber auch in Backwaren, Saucen, Suppen und Süßwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Ammoniak-Zuckerkulör (E 150c) ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Zuckerkulöre bewertet. Bei den Zuckerkulören der Klasse III und IV, zu denen auch E 150c gehört, wurden in Tierstudien bei sehr hohen Dosen Effekte auf das Immunsystem beobachtet. Die EFSA hat diese Stoffe bewertet, und sie sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in Lebensmitteln zugelassen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 6.3 Frühstücksgetreidekost | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.2.1 Bier und Malzgetränke | 9500 |
| 14.2.1 Bier und Malzgetränke | 6000 |
Allergeninformationen
Ammoniak-Zuckerkulör ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er wird nicht aus den Hauptallergenen gewonnen.
Lebensmittel mit Ammoniak-Zuckerkulör
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