Zutat · E406

Agar-Agar

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Agar-Agar als Verdickungs- und Geliermittel, da es eine feste, gallertartige Textur erzeugt. …

Was ist Agar-Agar?

Agar-Agar ist ein pflanzliches Geliermittel, das aus verschiedenen Arten von Rotalgen gewonnen wird. Nach der Ernte werden die Algen gereinigt, gekocht und das Agar-Agar extrahiert. Anschließend wird es getrocknet und zu Pulver, Flocken oder Streifen verarbeitet.

Ist Agar-Agar vegan?

Agar-Agar ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Agar-Agar zu den Hauptallergenen?

Agar-Agar ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Agar-Agar verwendet?

Hersteller verwenden Agar-Agar als Verdickungs- und Geliermittel, da es eine feste, gallertartige Textur erzeugt.

Ist Agar-Agar unbedenklich?

Agar-Agar ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Agar-Agar als Verdickungs- und Geliermittel, da es eine feste, gallertartige Textur erzeugt. Es ist eine beliebte Alternative zu tierischen Geliermitteln wie Gelatine und wird häufig in Desserts, Süßwaren, Marmeladen und als Stabilisator in Milchprodukten eingesetzt.

Gesundheitliche Hinweise

Agar-Agar ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von EFSA und JECFA bewertet. Bei üblichem Verzehr wird es als sicher angesehen. Es ist ein Ballaststoff und kann in größeren Mengen abführend wirken. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %Keine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte10000
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG10000
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse10000
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)Keine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Agar-Agar ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Agar-Agar

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.