Zutat

Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Acerolasaft und -konzentrat werden als natürliche Quelle für Vitamin C und als Fruchtgeschmack in …

Was ist Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat?

Acerolasaft wird aus den Früchten des Acerolastrauchs (Malpighia emarginata) gewonnen, der hauptsächlich in Mittel- und Südamerika beheimatet ist. Die Früchte sind reich an Vitamin C. Für die Herstellung von Acerolasaftkonzentrat werden die Früchte entsaftet und der Saft anschließend eingedampft, um Wasser zu entfernen und den Geschmack zu intensivieren.

Ist Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat vegan?

Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat zu den Hauptallergenen?

Acerolasaft ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat verwendet?

Acerolasaft und -konzentrat werden als natürliche Quelle für Vitamin C und als Fruchtgeschmack in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat unbedenklich?

Acerolasaft und -konzentrat sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen daher nicht unter die Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008).

Verwendungszweck

Acerolasaft und -konzentrat werden als natürliche Quelle für Vitamin C und als Fruchtgeschmack in Lebensmitteln eingesetzt. Sie finden sich häufig in Fruchtsäften, Erfrischungsgetränken, Smoothies und Nahrungsergänzungsmitteln, wo sie zur Anreicherung mit Vitamin C und zur geschmacklichen Abrundung beitragen.

Gesundheitliche Hinweise

Acerolasaft und -konzentrat sind keine zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe im Sinne der EU-Verordnungen und fallen daher nicht unter die Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008). Sie sind natürliche Bestandteile von Lebensmitteln. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Acerolaprodukten im Kontext von Vitamin-C-Anreicherungen bewertet. Bei üblichem Verzehr werden keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen erwartet.

Allergeninformationen

Acerolasaft ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Lebensmittel mit Acerolasaft aus Acerolasaftkonzentrat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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