Zutat · E650

Zinkacetat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Zinkacetat wird als Säureregulator und als Nährstoffzusatz in Lebensmitteln eingesetzt. Es findet sich häufig …

Was ist Zinkacetat?

Zinkacetat ist das Zinksalz der Essigsäure. Es wird industriell durch die Reaktion von Essigsäure mit Zinkoxid oder Zinkcarbonat hergestellt. Die Substanz liegt als weißes, kristallines Pulver vor.

Ist Zinkacetat vegan?

Zinkacetat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Zinkacetat glutenfrei?

Es ist weder aus einer der 14 Hauptallergenquellen abgeleitet noch enthält es Gluten.

Gehört Zinkacetat zu den Hauptallergenen?

Zinkacetat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Zinkacetat verwendet?

Zinkacetat wird als Säureregulator und als Nährstoffzusatz in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Zinkacetat unbedenklich?

Zinkacetat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Zinkacetat wird als Säureregulator und als Nährstoffzusatz in Lebensmitteln eingesetzt. Es findet sich häufig in Getränken, insbesondere in Vitaminwässern, um den Zinkgehalt zu erhöhen. Die Funktion besteht darin, den Geschmack zu beeinflussen und zur Nährwertanreicherung beizutragen.

Gesundheitliche Hinweise

Zinkacetat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Zink ist ein essentielles Spurenelement, das für viele Körperfunktionen wichtig ist. Eine übermäßige Zinkaufnahme kann jedoch zu gesundheitlichen Problemen führen, wie beispielsweise Übelkeit und Erbrechen. Bei üblicher Verwendung in Lebensmitteln werden keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit erwartet.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
5.3 Kaugummi1000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Zinkacetat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder aus einer der 14 Hauptallergenquellen abgeleitet noch enthält es Gluten.

Lebensmittel mit Zinkacetat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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