Zutat

Süßkirschsaftkonzentrat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Süßkirschsaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff und Aromastoff. Es verleiht Lebensmitteln eine tiefrote …

Was ist Süßkirschsaftkonzentrat?

Süßkirschsaftkonzentrat ist ein Produkt, das durch das Entfernen von Wasser aus Süßkirschsaft gewonnen wird. Dieser Prozess intensiviert Farbe und Geschmack der Kirschen. Es wird häufig als natürliche Zutat in Lebensmitteln verwendet.

Ist Süßkirschsaftkonzentrat vegan?

Süßkirschsaftkonzentrat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Süßkirschsaftkonzentrat zu den Hauptallergenen?

Süßkirschsaftkonzentrat gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen.

Wofür wird Süßkirschsaftkonzentrat verwendet?

Hersteller verwenden Süßkirschsaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff und Aromastoff.

Ist Süßkirschsaftkonzentrat unbedenklich?

Süßkirschsaftkonzentrat ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Süßkirschsaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff und Aromastoff. Es verleiht Lebensmitteln eine tiefrote bis violette Farbe und einen fruchtigen Kirschgeschmack. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Dominosteinen, Keksen und Marzipanprodukten.

Gesundheitliche Hinweise

Süßkirschsaftkonzentrat ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat daher keine E-Nummer. Es wird als Lebensmittelzutat betrachtet und unterliegt den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Bei üblichem Verzehr im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten. Es gibt keine bekannten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit.

Allergeninformationen

Süßkirschsaftkonzentrat gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen. Es ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Süßkirschsaftkonzentrat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.