Stabilisator Johannis
Was ist Stabilisator Johannis?
Johannisbrotkernmehl ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums gewonnen wird. Der Baum ist im Mittelmeerraum beheimatet. Die Samen werden geröstet, von der Samenschale befreit und anschließend zu einem feinen Mehl vermahlen.
Ist Stabilisator Johannis vegan?
Stabilisator Johannis ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Stabilisator Johannis zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Stabilisator Johannis verwendet?
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl als Stabilisator, Verdickungsmittel und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln.
Ist Stabilisator Johannis unbedenklich?
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Johannisbrotkernmehl als Stabilisator, Verdickungsmittel und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln. Es verbessert die Textur und Mundgefühl von Produkten wie Desserts, Eiscreme, Backwaren und Saucen. In Getränken wie Limonaden wird es zur Stabilisierung und zur Verbesserung der Konsistenz eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als sicher und wird im Körper nicht verstoffwechselt, sondern größtenteils unverändert wieder ausgeschieden. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Es ist ein Ballaststoff und kann zur Sättigung beitragen.
Allergeninformationen
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist nicht aus einer der Hauptallergenquellen abgeleitet.
Lebensmittel mit Stabilisator Johannis
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