Stabilisator Johannesbrotkernmehl
Was ist Stabilisator Johannesbrotkernmehl?
Johannesbrotkernmehl ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Der Baum wächst vor allem im Mittelmeerraum. Die Samen werden von der Samenschale und dem Keimling getrennt und das verbleibende Endosperm wird zu einem feinen Pulver vermahlen.
Ist Stabilisator Johannesbrotkernmehl vegan?
Stabilisator Johannesbrotkernmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Stabilisator Johannesbrotkernmehl zu den Hauptallergenen?
Johannesbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Stabilisator Johannesbrotkernmehl verwendet?
Als Stabilisator und Verdickungsmittel wird Johannesbrotkernmehl in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um Textur und Mundgefühl zu verbessern.
Ist Stabilisator Johannesbrotkernmehl unbedenklich?
Johannesbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Als Stabilisator und Verdickungsmittel wird Johannesbrotkernmehl in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt, um Textur und Mundgefühl zu verbessern. Es findet sich häufig in Eiscreme, Backwaren, Soßen, Desserts und Getränken, wo es zur Bindung von Wasser und zur Verhinderung von Eiskristallbildung beiträgt.
Gesundheitliche Hinweise
Johannesbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als gut verträglich und wird im Körper nicht verstoffwechselt. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr. Es ist kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die gekennzeichnet werden müssen.
Allergeninformationen
Johannesbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Stabilisator Johannesbrotkernmehl
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