Siliciumdioxid
Was ist Siliciumdioxid?
Siliciumdioxid, auch bekannt als Siliziumdioxid, ist eine natürlich vorkommende Verbindung aus Silizium und Sauerstoff. Es kommt in der Natur in Form von Quarz und Cristobalit vor und wird auch synthetisch hergestellt. Die Herstellung erfolgt durch verschiedene chemische Prozesse, oft ausgehend von Siliziumverbindungen.
Ist Siliciumdioxid vegan?
Siliciumdioxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Siliciumdioxid glutenfrei?
Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.
Gehört Siliciumdioxid zu den Hauptallergenen?
Siliciumdioxid ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Siliciumdioxid verwendet?
Siliciumdioxid wird als Trennmittel in Pulverprodukten eingesetzt, um ein Verklumpen zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu verbessern.
Ist Siliciumdioxid unbedenklich?
Siliciumdioxid ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Siliciumdioxid wird als Trennmittel in Pulverprodukten eingesetzt, um ein Verklumpen zu verhindern und die Rieselfähigkeit zu verbessern. Es dient auch als Verdickungsmittel und Stabilisator in verschiedenen Lebensmitteln. Man findet es häufig in Gewürzmischungen, Backpulvern, Instant-Produkten und Nahrungsergänzungsmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Siliciumdioxid ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen aus Lebensmitteln gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Siliciumdioxid als Lebensmittelzusatzstoff bewertet.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 5.3 Kaugummi | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | 10.000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 2000 |
Allergeninformationen
Siliciumdioxid ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch kein glutenhaltiges Getreide.
Lebensmittel mit Siliciumdioxid
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