Schwarzer Winter-Rettich
Was ist Schwarzer Winter-Rettich?
Schwarzer Winter-Rettich ist eine Wurzelgemüsesorte, die vor allem in den Wintermonaten geerntet wird. Sie zeichnet sich durch ihre tiefschwarze Schale und ihr weißes, scharfes Fleisch aus. Die Pflanze gehört zur Familie der Kreuzblütler und ist eng mit Radieschen und Meerrettich verwandt.
Ist Schwarzer Winter-Rettich vegan?
Schwarzer Winter-Rettich ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Schwarzer Winter-Rettich zu den Hauptallergenen?
Schwarzer Winter-Rettich ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Schwarzer Winter-Rettich verwendet?
Schwarzer Winter-Rettich wird in der Lebensmittelindustrie hauptsächlich zur Gewinnung von Saft und Extrakten verwendet, die als natürliche Aromastoffe dienen.
Ist Schwarzer Winter-Rettich unbedenklich?
Schwarzer Winter-Rettich ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Schwarzer Winter-Rettich wird in der Lebensmittelindustrie hauptsächlich zur Gewinnung von Saft und Extrakten verwendet, die als natürliche Aromastoffe dienen. Diese können in Süßwaren wie Gummibonbons eingesetzt werden, um einen leicht scharfen oder würzigen Geschmack zu erzielen. Er dient hierbei als Geschmacksgeber.
Gesundheitliche Hinweise
Schwarzer Winter-Rettich ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Seine Inhaltsstoffe, wie Senföle, werden traditionell für ihre gesundheitlichen Eigenschaften geschätzt, wobei die wissenschaftliche Evidenz hierfür teilweise noch erforscht wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bewertungen für den Verzehr von schwarzem Winter-Rettich als Lebensmittel in üblichen Mengen herausgegeben. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei moderatem Konsum.
Allergeninformationen
Schwarzer Winter-Rettich ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die auf deutschen Lebensmittelverpackungen hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Schwarzer Winter-Rettich
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