Schwarzer Pfeffer
Was ist Schwarzer Pfeffer?
Schwarzer Pfeffer ist die getrocknete, unreifen Frucht der Pfefferpflanze (Piper nigrum), die ursprünglich aus Südindien stammt. Die Körner werden geerntet, bevor sie reif werden, und dann getrocknet, wodurch sie ihre charakteristische schwarze Farbe und runzelige Oberfläche erhalten. Er wird weltweit als Gewürz verwendet.
Ist Schwarzer Pfeffer vegan?
Schwarzer Pfeffer ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Schwarzer Pfeffer zu den Hauptallergenen?
Schwarzer Pfeffer gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Schwarzer Pfeffer verwendet?
Schwarzer Pfeffer wird hauptsächlich als Gewürz zur Geschmacksverbesserung in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Schwarzer Pfeffer unbedenklich?
Schwarzer Pfeffer ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Schwarzer Pfeffer wird hauptsächlich als Gewürz zur Geschmacksverbesserung in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Er verleiht Gerichten eine scharfe, würzige Note und wird in fast allen Arten von herzhaften Speisen, Suppen, Saucen und sogar einigen Desserts verwendet. Seine Funktion ist rein geschmacklicher Natur.
Gesundheitliche Hinweise
Schwarzer Pfeffer ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich in der Vergangenheit mit den Inhaltsstoffen von Pfeffer befasst, insbesondere im Hinblick auf Piperin, das für die Schärfe verantwortlich ist. In üblichen Verzehrmengen gilt schwarzer Pfeffer als sicher. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken bei der Verwendung als Gewürz.
Allergeninformationen
Schwarzer Pfeffer gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) gekennzeichnet werden müssen. Er ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Schwarzer Pfeffer
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