Zutat · E954

Saccharin

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Saccharin als kalorienfreien Süßstoff in einer Vielzahl von Produkten, darunter zuckerfreie Getränke, …

Was ist Saccharin?

Saccharin ist ein künstlicher Süßstoff, der etwa 300- bis 400-mal süßer als Haushaltszucker ist. Es wurde erstmals im späten 19. Jahrhundert synthetisiert und wird durch chemische Prozesse hergestellt, typischerweise ausgehend von Toluol oder Phthalsäureanhydrid.

Ist Saccharin vegan?

Saccharin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Saccharin zu den Hauptallergenen?

Saccharin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und steht nicht in Verbindung mit den 14 Hauptallergenen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.

Wofür wird Saccharin verwendet?

Hersteller verwenden Saccharin als kalorienfreien Süßstoff in einer Vielzahl von Produkten, darunter zuckerfreie Getränke, Süßwaren, Backwaren und Tischsüßen.

Ist Saccharin unbedenklich?

Saccharin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Saccharin als kalorienfreien Süßstoff in einer Vielzahl von Produkten, darunter zuckerfreie Getränke, Süßwaren, Backwaren und Tischsüßen. Seine Stabilität bei Hitze und seine lange Haltbarkeit machen es zu einer beliebten Wahl für die Lebensmittelindustrie.

Gesundheitliche Hinweise

Saccharin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben Saccharin bewertet. Frühere Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Saccharin, die auf Tierstudien basierten, wurden durch nachfolgende Forschungen und Neubewertungen weitgehend ausgeräumt. Nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand und den Bewertungen der zuständigen Behörden gilt Saccharin bei üblichem Verzehr als sicher.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt100
3 Speiseeis100
4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake160
4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven200
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott50
4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott200
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte200
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG200
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG200
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse200
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG500
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren200
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren3000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren300
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren500
5.3 Kaugummi1200
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4500
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4160
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4300
6.3 Frühstücksgetreidekost100
7.2 Feine Backwaren800
9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet160
11.4.1 Tafelsüßen, flüssigKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
12.4 Senf320
12.5 Suppen und Brühen110
12.6 Soßen160
12.7 Salate und würzige Brotaufstriche160
13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5)200

Angezeigt werden die ersten 30 von 45 Lebensmittelkategorien. Die übrigen Kategorien fehlen hier; steht eine Verwendung nicht in dieser Tabelle, heißt das also nicht, dass sie unzulässig ist. Zum vollständigen Eintrag.

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Saccharin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und steht nicht in Verbindung mit den 14 Hauptallergenen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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