Saccharin
Was ist Saccharin?
Saccharin ist ein künstlicher Süßstoff, der etwa 300- bis 400-mal süßer als Haushaltszucker ist. Es wurde erstmals im späten 19. Jahrhundert synthetisiert und wird durch chemische Prozesse hergestellt, typischerweise ausgehend von Toluol oder Phthalsäureanhydrid.
Ist Saccharin vegan?
Saccharin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Saccharin zu den Hauptallergenen?
Saccharin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und steht nicht in Verbindung mit den 14 Hauptallergenen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.
Wofür wird Saccharin verwendet?
Hersteller verwenden Saccharin als kalorienfreien Süßstoff in einer Vielzahl von Produkten, darunter zuckerfreie Getränke, Süßwaren, Backwaren und Tischsüßen.
Ist Saccharin unbedenklich?
Saccharin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Saccharin als kalorienfreien Süßstoff in einer Vielzahl von Produkten, darunter zuckerfreie Getränke, Süßwaren, Backwaren und Tischsüßen. Seine Stabilität bei Hitze und seine lange Haltbarkeit machen es zu einer beliebten Wahl für die Lebensmittelindustrie.
Gesundheitliche Hinweise
Saccharin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives) haben Saccharin bewertet. Frühere Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Saccharin, die auf Tierstudien basierten, wurden durch nachfolgende Forschungen und Neubewertungen weitgehend ausgeräumt. Nach heutigem wissenschaftlichem Kenntnisstand und den Bewertungen der zuständigen Behörden gilt Saccharin bei üblichem Verzehr als sicher.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 100 |
| 3 Speiseeis | 100 |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | 160 |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | 200 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 50 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 200 |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | 200 |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 200 |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | 200 |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | 200 |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | 500 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 200 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 3000 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 300 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 500 |
| 5.3 Kaugummi | 1200 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 500 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 160 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 300 |
| 6.3 Frühstücksgetreidekost | 100 |
| 7.2 Feine Backwaren | 800 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 160 |
| 11.4.1 Tafelsüßen, flüssig | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 12.4 Senf | 320 |
| 12.5 Suppen und Brühen | 110 |
| 12.6 Soßen | 160 |
| 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche | 160 |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 200 |
Allergeninformationen
Saccharin ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und steht nicht in Verbindung mit den 14 Hauptallergenen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden müssen.
Lebensmittel mit Saccharin
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