Rotes Johannisbeerpüree
Was ist Rotes Johannisbeerpüree?
Rotes Johannisbeerpüree wird aus den Früchten der roten Johannisbeere (Ribes rubrum) hergestellt. Die reifen Beeren werden nach dem Waschen und Entstielen zu einem feinen Püree verarbeitet, oft unter Zugabe von Zucker zur Konservierung und Geschmacksverbesserung. Es dient als Basis für verschiedene Lebensmittel und Getränke.
Ist Rotes Johannisbeerpüree vegan?
Rotes Johannisbeerpüree ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Rotes Johannisbeerpüree zu den Hauptallergenen?
Rotes Johannisbeerpüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Rotes Johannisbeerpüree verwendet?
Rotes Johannisbeerpüree wird als Fruchtzubereitung in Süßwaren wie Marmeladen, Gelees, Kuchenfüllungen und Desserts eingesetzt.
Ist Rotes Johannisbeerpüree unbedenklich?
Rotes Johannisbeerpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht für Zusatzstoffe.
Verwendungszweck
Rotes Johannisbeerpüree wird als Fruchtzubereitung in Süßwaren wie Marmeladen, Gelees, Kuchenfüllungen und Desserts eingesetzt. Es verleiht Lebensmitteln eine fruchtige Note und eine leicht säuerliche Frische. Aufgrund seines intensiven Geschmacks und seiner Farbe ist es auch in Getränken und Eis beliebt.
Gesundheitliche Hinweise
Rotes Johannisbeerpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht für Zusatzstoffe. Die Inhaltsstoffe, wie Fruchtsäuren und Zucker, sind ernährungsphysiologisch zu bewerten. Die EFSA hat die Sicherheit von Fruchtsäuren und Zucker im Rahmen ihrer Neubewertungen von Lebensmittelzusatzstoffen und der allgemeinen Ernährung bewertet. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten, sofern die Gesamtmenge an Zucker im Rahmen der Empfehlungen zur Zuckeraufnahme bleibt.
Allergeninformationen
Rotes Johannisbeerpüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Rotes Johannisbeerpüree
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