Polyethylenglycol
Was ist Polyethylenglycol?
Polyethylenglycol (PEG) ist eine Gruppe von Polymeren, die aus der Reaktion von Ethylenoxid und Wasser entstehen. Sie sind synthetische Verbindungen, die in verschiedenen Molekulargewichten vorkommen und als klare, viskose Flüssigkeiten oder wachsartige Feststoffe erscheinen können. Die Herstellung erfolgt durch Polymerisation von Ethylenoxid.
Ist Polyethylenglycol vegan?
Polyethylenglycol ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Polyethylenglycol zu den Hauptallergenen?
Polyethylenglycol ist kein Allergen und auch nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.
Wofür wird Polyethylenglycol verwendet?
Polyethylenglycole werden in Lebensmitteln hauptsächlich als Überzugsmittel, Trennmittel und Emulgatoren eingesetzt.
Ist Polyethylenglycol unbedenklich?
Polyethylenglycole sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Polyethylenglycole werden in Lebensmitteln hauptsächlich als Überzugsmittel, Trennmittel und Emulgatoren eingesetzt. Sie können dazu beitragen, die Textur zu verbessern und die Haltbarkeit von Produkten zu verlängern. Typische Anwendungen finden sich in Nahrungsergänzungsmitteln, Süßwaren und Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Polyethylenglycole sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Die wissenschaftliche Datenlage wird kontinuierlich überprüft.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 11.4.2 Tafelsüßen in Pulverform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10000 |
Allergeninformationen
Polyethylenglycol ist kein Allergen und auch nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Polyethylenglycol
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