Orangenfruchtfleisch
Was ist Orangenfruchtfleisch?
Orangenfruchtfleisch bezeichnet die saftigen, fleischigen Teile einer Orange, die die Segmente umgeben. Es wird durch das Auspressen und anschließende Sieben von Orangen gewonnen, um Kerne und größere Schalenstücke zu entfernen. Das Fruchtfleisch kann in verschiedenen Konsistenzen vorliegen, von stückig bis püriert.
Ist Orangenfruchtfleisch vegan?
Orangenfruchtfleisch ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Orangenfruchtfleisch glutenfrei?
Es ist weder Gluten noch eines der anderen aufgeführten Hauptallergene.
Gehört Orangenfruchtfleisch zu den Hauptallergenen?
Orangenfruchtfleisch ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011.
Wofür wird Orangenfruchtfleisch verwendet?
Orangenfruchtfleisch wird als Zutat in Lebensmitteln verwendet, um den natürlichen Geschmack und die Textur von Orangen zu verleihen.
Ist Orangenfruchtfleisch unbedenklich?
Orangenfruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Orangenfruchtfleisch wird als Zutat in Lebensmitteln verwendet, um den natürlichen Geschmack und die Textur von Orangen zu verleihen. Es dient als Geschmacksträger und Texturgeber in Getränken wie Limonaden und Säften sowie in Desserts und Süßwaren. Seine Hauptfunktion ist die Bereitstellung eines authentischen Fruchtaromas und Mundgefühls.
Gesundheitliche Hinweise
Orangenfruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es enthält natürliche Fruchtzucker und Ballaststoffe. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ballaststoffreiche Ernährung. Bei der Aufnahme von Zucker aus Lebensmitteln ist die Gesamtzuckeraufnahme zu berücksichtigen, wobei die WHO eine Begrenzung der freien Zucker empfiehlt.
Allergeninformationen
Orangenfruchtfleisch ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Verordnung Nr. 1169/2011. Es ist weder Gluten noch eines der anderen aufgeführten Hauptallergene.
Lebensmittel mit Orangenfruchtfleisch
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