Zutat · E234

Nisin

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Nisin wird als Konservierungsmittel eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, insbesondere von sporenbildenden Bakterien …

Was ist Nisin?

Nisin ist ein natürliches Polypeptid, das von bestimmten Stämmen des Milchsäurebakteriums *Lactococcus lactis* produziert wird. Es wird durch Fermentation gewonnen und anschließend gereinigt. Nisin wirkt als antimikrobieller Stoff.

Ist Nisin vegan?

Nisin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Nisin zu den Hauptallergenen?

Nisin ist kein Allergen und muss gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nicht als solches gekennzeichnet werden.

Wofür wird Nisin verwendet?

Nisin wird als Konservierungsmittel eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, insbesondere von sporenbildenden Bakterien wie *Clostridium botulinum*, in Lebensmitteln zu hemmen.

Ist Nisin unbedenklich?

Nisin ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Nisin wird als Konservierungsmittel eingesetzt, um das Wachstum von Bakterien, insbesondere von sporenbildenden Bakterien wie *Clostridium botulinum*, in Lebensmitteln zu hemmen. Es wird häufig in Käseprodukten, insbesondere Schmelzkäse und Streichkäse, sowie in verarbeiteten Fleisch- und Molkereiprodukten verwendet, um die Haltbarkeit zu verlängern und die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen.

Gesundheitliche Hinweise

Nisin ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen, die durch den Verzehr von Lebensmitteln erzielt werden, gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine Hinweise auf Kontroversen bezüglich der Sicherheit von Nisin bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.3 Sonstige Sahneprodukte10
1.7.1 Ungereifter Käse, ausgenommen Produkte der Kategorie 1610
1.7.2 Gereifter Käse12.5
1.7.5 Schmelzkäse12.5
1.7.6 Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)12.5
10.2 Eier und Eiprodukte, verarbeitet6.25
16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 43

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Nisin ist kein Allergen und muss gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 nicht als solches gekennzeichnet werden. Es ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet.

Lebensmittel mit Nisin

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.