Zutat · E576

Natriumgluconat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Natriumgluconat wird als Säureregulator und Komplexbildner in Lebensmitteln eingesetzt. Es kann dazu beitragen, den …

Was ist Natriumgluconat?

Natriumgluconat ist das Natriumsalz der Gluconsäure. Es wird durch Fermentation von Glukose hergestellt, beispielsweise mithilfe von Mikroorganismen wie Aspergillus niger. Anschließend wird die Gluconsäure mit einer Natriumquelle, wie Natriumhydroxid oder Natriumcarbonat, neutralisiert.

Ist Natriumgluconat vegan?

Natriumgluconat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Natriumgluconat zu den Hauptallergenen?

Natriumgluconat ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden.

Wofür wird Natriumgluconat verwendet?

Natriumgluconat wird als Säureregulator und Komplexbildner in Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Natriumgluconat unbedenklich?

Natriumgluconat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Natriumgluconat wird als Säureregulator und Komplexbildner in Lebensmitteln eingesetzt. Es kann dazu beitragen, den pH-Wert zu stabilisieren und die Wirkung von Metallionen zu verhindern, was die Haltbarkeit und Qualität von Produkten verbessern kann. Es findet sich häufig in Backwaren, Süßwaren und Getränken.

Gesundheitliche Hinweise

Natriumgluconat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Aufnahmemengen gelten keine gesundheitlichen Bedenken. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
11.4.2 Tafelsüßen in PulverformKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Natriumgluconat ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden. Es ist auch nicht aus allergenen Quellen abgeleitet.

Lebensmittel mit Natriumgluconat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.