Maracujafruchtsaftpulver
Was ist Maracujafruchtsaftpulver?
Maracujafruchtsaftpulver ist ein Pulver, das aus dem Saft der Maracuja (Passionsfrucht) gewonnen wird. Der Saft wird typischerweise getrocknet, um ein Pulver zu erhalten, das einfacher zu lagern und zu transportieren ist. Die Maracuja stammt ursprünglich aus Südamerika und ist bekannt für ihr intensives, tropisches Aroma.
Ist Maracujafruchtsaftpulver vegan?
Maracujafruchtsaftpulver ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Maracujafruchtsaftpulver zu den Hauptallergenen?
Maracujafruchtsaftpulver ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Maracujafruchtsaftpulver verwendet?
Hersteller verwenden Maracujafruchtsaftpulver hauptsächlich, um Lebensmitteln einen fruchtigen Maracuja-Geschmack und eine leichte Säure zu verleihen.
Ist Maracujafruchtsaftpulver unbedenklich?
Maracujafruchtsaftpulver ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Maracujafruchtsaftpulver hauptsächlich, um Lebensmitteln einen fruchtigen Maracuja-Geschmack und eine leichte Säure zu verleihen. Es wird häufig in Süßwaren wie Riegeln, Bonbons und Backwaren eingesetzt. Auch in Getränken und Desserts kann es zur Geschmacksgebung verwendet werden.
Gesundheitliche Hinweise
Maracujafruchtsaftpulver ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und hat keine E-Nummer. Es wird als Zutat verwendet, die den Geschmack und die ernährungsphysiologischen Eigenschaften von Lebensmitteln beeinflusst. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für Maracujafruchtsaftpulver als isolierten Inhaltsstoff veröffentlicht, da es sich um ein Lebensmittel handelt. Die enthaltenen Fruchtsäuren und Zucker sind natürliche Bestandteile der Frucht. Bei üblichem Verzehr sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.
Allergeninformationen
Maracujafruchtsaftpulver ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Maracujafruchtsaftpulver
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