Konjakwurzelmehl
Was ist Konjakwurzelmehl?
Konjakwurzelmehl wird aus der Wurzelknolle der Konjakpflanze (Amorphophallus konjac) gewonnen, die in Ostasien heimisch ist. Die Wurzel wird getrocknet, gemahlen und zu einem feinen Pulver verarbeitet. Es ist reich an Glucomannan, einem löslichen Ballaststoff.
Ist Konjakwurzelmehl vegan?
Konjakwurzelmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Konjakwurzelmehl zu den Hauptallergenen?
Konjakwurzelmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Konjakwurzelmehl verwendet?
Konjakwurzelmehl wird hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Konjakwurzelmehl unbedenklich?
Konjakwurzelmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Konjakwurzelmehl wird hauptsächlich als Verdickungs- und Geliermittel in Lebensmitteln eingesetzt. Aufgrund seiner Fähigkeit, viel Wasser zu binden und ein Sättigungsgefühl zu erzeugen, findet es Verwendung in kalorienreduzierten Produkten wie Nudeln, Reisalternativen, Gummibonbons und als Bindemittel in Backwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Konjakwurzelmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wird als Verdickungsmittel (E 425) verwendet. Die EFSA hat Konjak und seine Glucomannan-Komponente bewertet. Bei typischem Verzehr in Lebensmitteln gilt es als sicher. Es kann bei manchen Personen zu Blähungen oder Verdauungsbeschwerden führen, insbesondere wenn es ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr konsumiert wird. Bei Personen mit Schluckbeschwerden oder Verengungen der Speiseröhre besteht ein Risiko des Erstickens, wenn das Produkt nicht mit ausreichend Wasser eingenommen wird.
Allergeninformationen
Konjakwurzelmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Konjakwurzelmehl
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