Zutat

Kánn Andere Schalenfrüchte

Herkunft
Unbekannt
Noch nicht redaktionell eingeordnet
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Dieser Hinweis wird verwendet, um Verbraucher auf mögliche Spuren von Schalenfrüchten aufmerksam zu machen, …

Was ist Kánn Andere Schalenfrüchte?

Kánn Andere Schalenfrüchte ist ein Hinweis auf das potenzielle Vorhandensein von Schalenfrüchten in einem Lebensmittel. Schalenfrüchte sind die Samen von Pflanzen, die in einer harten Schale wachsen. Dazu gehören Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien und Macadamianüsse.

Gehört Kánn Andere Schalenfrüchte zu den Hauptallergenen?

Ja, Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse) sind eines der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.

Wofür wird Kánn Andere Schalenfrüchte verwendet?

Dieser Hinweis wird verwendet, um Verbraucher auf mögliche Spuren von Schalenfrüchten aufmerksam zu machen, die bei der Herstellung des Produkts verwendet wurden oder damit in Kontakt kamen.

Ist Kánn Andere Schalenfrüchte unbedenklich?

Schalenfrüchte sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und haben daher keine E-Nummer.

Verwendungszweck

Dieser Hinweis wird verwendet, um Verbraucher auf mögliche Spuren von Schalenfrüchten aufmerksam zu machen, die bei der Herstellung des Produkts verwendet wurden oder damit in Kontakt kamen. Dies ist besonders wichtig für Personen mit Schalenfrüchte-Allergien. Sie finden sich häufig in Süßwaren, Backwaren und Müsliriegeln.

Gesundheitliche Hinweise

Schalenfrüchte sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und haben daher keine E-Nummer. Allergische Reaktionen auf Schalenfrüchte können von leichten Symptomen bis zu schweren, lebensbedrohlichen Zuständen reichen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) befassen sich mit der Bewertung von Allergenen in Lebensmitteln, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten. Die Kennzeichnung von Allergenen ist in der EU durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) geregelt.

Allergeninformationen

Ja, Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse) sind eines der 14 Hauptallergene, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 in der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.

Lebensmittel mit Kánn Andere Schalenfrüchte

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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