Kaliumhydroxid
Was ist Kaliumhydroxid?
Kaliumhydroxid ist eine starke Base, die industriell durch Elektrolyse von Kaliumchlorid hergestellt wird. Es ist ein weißer Feststoff, der stark hygroskopisch ist und sich in Wasser gut löst.
Ist Kaliumhydroxid vegan?
Kaliumhydroxid ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kaliumhydroxid zu den Hauptallergenen?
Kaliumhydroxid ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet.
Wofür wird Kaliumhydroxid verwendet?
In der Lebensmittelherstellung wird Kaliumhydroxid als Säureregulator eingesetzt, um den pH-Wert von Lebensmitteln einzustellen.
Ist Kaliumhydroxid unbedenklich?
Kaliumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (E 525) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
In der Lebensmittelherstellung wird Kaliumhydroxid als Säureregulator eingesetzt, um den pH-Wert von Lebensmitteln einzustellen. Es findet Anwendung in Kakaoprodukten zur Verbesserung der Löslichkeit und Farbe sowie in Säuglingsanfangsnahrung und bestimmten Getränken.
Gesundheitliche Hinweise
Kaliumhydroxid ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff (E 525) zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Zusatzstoff bewertet. Bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in den erlaubten Mengen und Anwendungen gelten die üblichen Sicherheitsstandards. Es sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr bekannt.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Kaliumhydroxid ist kein Allergen und auch nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Kaliumhydroxid
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