Kaliumcitrate
Was ist Kaliumcitrate?
Kaliumcitrat ist das Kaliumsalz der Zitronensäure. Es wird durch die Neutralisation von Zitronensäure mit einer Kaliumquelle wie Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat hergestellt. Zitronensäure selbst kommt natürlich in Zitrusfrüchten vor, wird aber industriell meist durch Fermentation von Zuckern mit Mikroorganismen gewonnen.
Ist Kaliumcitrate vegan?
Kaliumcitrate ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Kaliumcitrate zu den Hauptallergenen?
Kaliumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt werden müssen.
Wofür wird Kaliumcitrate verwendet?
Kaliumcitrat wird als Säureregulator, Emulgator und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt.
Ist Kaliumcitrate unbedenklich?
Kaliumcitrat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Kaliumcitrat wird als Säureregulator, Emulgator und Stabilisator in Lebensmitteln eingesetzt. Es hilft, den pH-Wert zu kontrollieren und die Textur von Produkten zu verbessern. Man findet es häufig in Süßwaren, Desserts, Milchprodukten, Marmeladen und Getränken.
Gesundheitliche Hinweise
Kaliumcitrat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Es gilt als sicher, wenn es in den üblichen Mengen verzehrt wird, die in Lebensmitteln vorkommen. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei normalem Konsum.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.5 Eingedickte Milch und Trockenmilch im Sinne der Richtlinie 2001/114/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.9 Nährkaseinate | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.2 Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.1.3 Obst und Gemüse, gefroren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.4.2 Kompott, ausgenommen Produkte der Kategorie 16 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.1 Fisch, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Kaliumcitrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführt werden müssen.
Lebensmittel mit Kaliumcitrate
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