Zutat · E261

Kaliumacetat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Lebensmittelzusatzstoff dient Kaliumacetat hauptsächlich als Säureregulator und Konservierungsstoff. Es hilft, den pH-Wert von …

Was ist Kaliumacetat?

Kaliumacetat ist das Kaliumsalz der Essigsäure. Es wird durch die Neutralisation von Essigsäure mit einer Kaliumquelle wie Kaliumhydroxid oder Kaliumcarbonat hergestellt. In der Lebensmittelindustrie wird es häufig in synthetischer Form eingesetzt.

Ist Kaliumacetat vegan?

Kaliumacetat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Kaliumacetat glutenfrei?

Es ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält es Gluten.

Gehört Kaliumacetat zu den Hauptallergenen?

Kaliumacetat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Kaliumacetat verwendet?

Als Lebensmittelzusatzstoff dient Kaliumacetat hauptsächlich als Säureregulator und Konservierungsstoff.

Ist Kaliumacetat unbedenklich?

Kaliumacetat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Lebensmittelzusatzstoff dient Kaliumacetat hauptsächlich als Säureregulator und Konservierungsstoff. Es hilft, den pH-Wert von Lebensmitteln zu kontrollieren und deren Haltbarkeit zu verlängern, indem es das Wachstum von Mikroorganismen hemmt. Es findet sich in verschiedenen Produkten wie Backwaren, Fleischwaren und Käse.

Gesundheitliche Hinweise

Kaliumacetat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung gelten die aus Lebensmitteln aufgenommenen Mengen als sicher. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei normalem Verzehr.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 0025/2013

LebensmittelkategorieHöchstmenge
4.2.3 Obst- und GemüsekonservenKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestelltKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerekKeine numerische Höchstmenge angegeben
8.2 Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004Keine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013Keine numerische Höchstmenge angegeben

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Kaliumacetat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder von den 14 Hauptallergenen abgeleitet noch enthält es Gluten.

Lebensmittel mit Kaliumacetat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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