Johannisbotkernmehl
Was ist Johannisbotkernmehl?
Johannisbrotkernmehl ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel, das aus den gemahlenen Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Der Baum ist im Mittelmeerraum beheimatet. Die Samen werden von der Samenschale und dem Keimling getrennt und das verbleibende Endosperm zu einem feinen Mehl vermahlen.
Ist Johannisbotkernmehl vegan?
Johannisbotkernmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Johannisbotkernmehl glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen aufgeführten Hauptallergenen.
Gehört Johannisbotkernmehl zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Johannisbotkernmehl verwendet?
Hersteller setzen Johannisbrotkernmehl als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel ein, um die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu verbessern.
Ist Johannisbotkernmehl unbedenklich?
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Johannisbrotkernmehl als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel ein, um die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu verbessern. Es wird häufig in Milchprodukten wie Joghurt und Eiscreme, in Desserts, Backwaren und auch in einigen Getränken verwendet, um eine cremigere oder gelartigere Konsistenz zu erzielen.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotkernmehl ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, die in Lebensmitteln vorkommen, gilt es als sicher. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei normalem Verzehr. Es ist kein Bestandteil der 14 Hauptallergene, die kennzeichnungspflichtig sind.
Allergeninformationen
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen aufgeführten Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Johannisbotkernmehl
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