Johanisbrotkernmehl
Was ist Johanisbrotkernmehl?
Johannisbrotkernmehl ist ein natürliches Verdickungs- und Geliermittel, das aus den Samen des Johannisbrotbaums (Ceratonia siliqua) gewonnen wird. Die Samen werden von den Schoten getrennt, geschält und zu einem feinen Pulver vermahlen. Dieser Prozess ist rein mechanisch und erfordert keine chemischen Zusätze.
Ist Johanisbrotkernmehl vegan?
Johanisbrotkernmehl ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Johanisbrotkernmehl zu den Hauptallergenen?
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Johanisbrotkernmehl verwendet?
Hersteller setzen Johannisbrotkernmehl als Verdickungsmittel und Stabilisator ein, um die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu verbessern.
Ist Johanisbrotkernmehl unbedenklich?
Johannisbrotkernmehl ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller setzen Johannisbrotkernmehl als Verdickungsmittel und Stabilisator ein, um die Textur und Konsistenz von Lebensmitteln zu verbessern. Es wird häufig in Speiseeis, Backwaren, Soßen, Desserts und pflanzlichen Alternativen zu Milchprodukten wie Joghurt verwendet. Seine Fähigkeit, Wasser zu binden, verhindert die Bildung von Eiskristallen in gefrorenen Produkten und verbessert die Cremigkeit.
Gesundheitliche Hinweise
Johannisbrotkernmehl ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. In den üblicherweise verwendeten Mengen gilt es als sicher und hat keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit oder Wirksamkeit bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Johannisbrotkernmehl ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es stammt nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Johanisbrotkernmehl
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