Zutat

Gumi

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Gumi wird als Verdickungs- und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Es hilft, …

Was ist Gumi?

Gumi ist ein Sammelbegriff für verschiedene pflanzliche Geliermittel, die aus Algen oder Samen gewonnen werden. Sie dienen dazu, Lebensmitteln eine gelartige Konsistenz zu verleihen. Die Herstellung erfolgt durch Extraktion und anschließende Verarbeitung der Rohstoffe.

Ist Gumi vegan?

Gumi ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Gumi glutenfrei?

Es ist weder ein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupine noch ein Weichtier.

Gehört Gumi zu den Hauptallergenen?

Gumi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Gumi verwendet?

Gumi wird als Verdickungs- und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt.

Ist Gumi unbedenklich?

Gumi-Stoffe sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Gumi wird als Verdickungs- und Geliermittel in einer Vielzahl von Lebensmitteln eingesetzt. Es hilft, die Textur und Stabilität von Produkten wie Süßwaren, Desserts, Soßen und Backwaren zu verbessern. Hersteller nutzen es, um die gewünschte Konsistenz zu erzielen und die Mundgefühl zu optimieren.

Gesundheitliche Hinweise

Gumi-Stoffe sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei normaler Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung.

Allergeninformationen

Gumi ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist weder ein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupine noch ein Weichtier.

Lebensmittel mit Gumi

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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