Guanabanapüree
Was ist Guanabanapüree?
Guanabanapüree wird aus dem Fruchtfleisch der Guanabana-Frucht (auch als Stachelannone bekannt) hergestellt. Diese tropische Frucht stammt ursprünglich aus Mittel- und Südamerika und ist für ihr süß-saures, cremiges Fruchtfleisch bekannt. Für das Püree wird das Fruchtfleisch von den Kernen getrennt und zu einer glatten Masse verarbeitet.
Ist Guanabanapüree vegan?
Guanabanapüree ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Guanabanapüree zu den Hauptallergenen?
Guanabanapüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Guanabanapüree verwendet?
Guanabanapüree wird als natürliche Geschmackszutat in Lebensmitteln eingesetzt, um ein tropisches Aroma zu verleihen.
Ist Guanabanapüree unbedenklich?
Guanabanapüree ist keine zugelassene Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen.
Verwendungszweck
Guanabanapüree wird als natürliche Geschmackszutat in Lebensmitteln eingesetzt, um ein tropisches Aroma zu verleihen. Es findet sich häufig in Smoothies, Fruchtsäften, Eiscreme und Süßwaren. Seine cremige Textur kann auch zur Verbesserung der Mundgefühl-Eigenschaften von Produkten beitragen.
Gesundheitliche Hinweise
Guanabanapüree ist keine zugelassene Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen. Es wird als Fruchtzubereitung verwendet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für Guanabanapüree als Zusatzstoff vorgenommen. Traditionell werden der Guanabana-Frucht verschiedene gesundheitliche Eigenschaften zugeschrieben, die jedoch wissenschaftlich nicht abschließend belegt sind und die EFSA oder andere Gremien nicht im Kontext der Lebensmittelzusatzstoffbewertung untersucht haben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass der Verzehr von Guanabanapüree in den üblichen Mengen gesundheitsschädlich ist.
Allergeninformationen
Guanabanapüree ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Guanabanapüree
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