Zutat

Guanábanamark

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Guanábanamark wird hauptsächlich als Zutat in Smoothies, Fruchtsäften, Eiscreme und Desserts verwendet. Sein intensiver, …

Was ist Guanábanamark?

Guanábana ist die Frucht des Guanábana-Baumes (Annona muricata), der in tropischen Regionen Amerikas, Afrikas und Asiens heimisch ist. Die Frucht ist groß, grün und hat eine stachelige Schale. Das Fruchtfleisch ist weiß, faserig und hat einen süß-säuerlichen Geschmack, der an eine Mischung aus Erdbeere, Ananas und Zitrusfrüchten erinnert.

Ist Guanábanamark vegan?

Guanábanamark ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Guanábanamark glutenfrei?

Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere sind nicht in Guanábana enthalten.

Gehört Guanábanamark zu den Hauptallergenen?

Guanábana ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Wofür wird Guanábanamark verwendet?

Guanábanamark wird hauptsächlich als Zutat in Smoothies, Fruchtsäften, Eiscreme und Desserts verwendet.

Ist Guanábanamark unbedenklich?

Guanábana ist keine zugelassene Lebensmittelzusatzstoff in der EU und hat keine E-Nummer.

Verwendungszweck

Guanábanamark wird hauptsächlich als Zutat in Smoothies, Fruchtsäften, Eiscreme und Desserts verwendet. Sein intensiver, tropischer Geschmack verleiht Produkten eine exotische Note. Es dient als natürliche Aromakomponente und kann auch zur Verbesserung der Textur beitragen.

Gesundheitliche Hinweise

Guanábana ist keine zugelassene Lebensmittelzusatzstoff in der EU und hat keine E-Nummer. Es wird als Frucht bzw. Fruchtzubereitung in Lebensmitteln eingesetzt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat sich mit bestimmten Inhaltsstoffen von Guanábana im Kontext von Nahrungsergänzungsmitteln befasst, jedoch nicht mit der Frucht als Lebensmittelzutat im Sinne der Zusatzstoffverordnung. Es gibt Berichte über traditionelle Verwendungen und potenzielle gesundheitliche Wirkungen, die jedoch wissenschaftlich nicht abschließend bewertet sind und nicht als Grundlage für Gesundheitsaussagen im Lebensmittelkontext dienen.

Allergeninformationen

Guanábana ist keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Glutenhaltiges Getreide (namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon); Krebstiere; Eier; Fische; Erdnüsse; Sojabohnen; Milch (einschließlich Laktose); Schalenfrüchte (namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse); Sellerie; Senf; Sesamsamen; Schwefeldioxid und Sulphite (in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2); Lupinen; Weichtiere sind nicht in Guanábana enthalten.

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.