Gelborange S
Was ist Gelborange S?
Gelborange S ist ein synthetischer Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und dient der Einfärbung von Lebensmitteln. Der Farbstoff ist wasserlöslich.
Ist Gelborange S vegan?
Gelborange S ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Gelborange S zu den Hauptallergenen?
Gelborange S ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind.
Wofür wird Gelborange S verwendet?
Gelborange S wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine gelb-orange Farbe zu verleihen.
Ist Gelborange S unbedenklich?
Gelborange S ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 110 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Gelborange S wird eingesetzt, um Lebensmitteln eine gelb-orange Farbe zu verleihen. Seine Hauptanwendungsgebiete sind Süßwaren wie Bonbons und Pralinen, aber auch in Kaugummis oder Backwaren kann er zum Einsatz kommen. Die Funktion ist ausschließlich die der Farbgebung.
Gesundheitliche Hinweise
Gelborange S ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der E-Nummer E 110 zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat den Farbstoff bewertet. Lebensmittel, die Gelborange S enthalten, müssen in der EU den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen, sofern sie nicht unter Ausnahmeregelungen fallen. Über die Auswirkungen bei der Aufnahme von Lebensmitteln, die diesen Farbstoff enthalten, gibt es Diskussionen in der wissenschaftlichen Literatur.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.4 Aromatisierte fermentierte Milchprodukte, auch wärmebehandelt | 5 |
| 1.6.3 Sonstige Sahneprodukte | 5 |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | 35 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 35 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 10 |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | 50 |
| 5.3 Kaugummi | 10 |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | 35 |
| 6.6 Rührteig | 35 |
| 8.3.1 Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse | 15 |
| 8.3.3 Därme und sonstige Produkte für die Umhüllung von Fleisch | 35 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 200 |
| 9.3 Fischrogen | 200 |
| 12.4 Senf | 50 |
| 12.6 Soßen | 30 |
| 12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 1.8 | 20 |
| 13.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 (ausgenommen Erzeugnisse der Lebensmittelkategorie 13.1.5) | 10 |
| 13.3 Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 10 |
| 14.1.4 Aromatisierte Getränke | 20 |
| 14.2.3 Apfelwein und Birnenwein | 10 |
| 14.2.4 Fruchtwein und made wine | 10 |
| 14.2.6 Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) 2019/787 | 100 |
| 14.2.7.1 Aromatised wines | 50 |
| 14.2.7.2 Aromatised wine-based drinks | 50 |
| 14.2.7.3 Aromatised wine-product cocktails | 50 |
| 14.2.8 Sonstige alkoholische Getränke einschließlich Mischgetränken aus alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken und anderen aus destilliertem Alkohol hergestellten alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 % | 100 |
| 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4 | 5 |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
| 17.2 Nahrungsergänzungsmittel in flüssiger Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | 10 |
| 18.2 Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 der Kommission | 10 |
Allergeninformationen
Gelborange S ist kein Allergen und gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 kennzeichnungspflichtig sind. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Gelborange S
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