Zutat

Früchtemischung

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Früchtemischungen werden als Zutat in Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften, Desserts, Backwaren und Joghurts eingesetzt. Sie …

Was ist Früchtemischung?

Eine Früchtemischung ist eine Zubereitung aus zwei oder mehr verschiedenen Fruchtsorten. Die Früchte können frisch, gefroren oder getrocknet sein und werden oft zerkleinert oder als ganze Früchte verwendet. Sie dient als Basis für verschiedene Lebensmittel und Produkte.

Ist Früchtemischung vegan?

Früchtemischung ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Früchtemischung zu den Hauptallergenen?

Früchtemischungen sind in der Regel kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Früchtemischung verwendet?

Früchtemischungen werden als Zutat in Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften, Desserts, Backwaren und Joghurts eingesetzt.

Ist Früchtemischung unbedenklich?

Früchtemischungen sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die EU-Verordnungen für Zusatzstoffe wie die Union List in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Früchtemischungen werden als Zutat in Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften, Desserts, Backwaren und Joghurts eingesetzt. Sie dienen dazu, den Fruchtgeschmack und die Fruchttextur zu verbessern und das Produkt optisch ansprechender zu gestalten.

Gesundheitliche Hinweise

Früchtemischungen sind keine Lebensmittelzusatzstoffe und fallen daher nicht unter die EU-Verordnungen für Zusatzstoffe wie die Union List in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Sie enthalten von Natur aus Zucker und Ballaststoffe. Die WHO empfiehlt, die Aufnahme von freien Zuckern auf unter 10 % der täglichen Gesamtenergiezufuhr zu beschränken. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt eine ausreichende Zufuhr von Ballaststoffen.

Allergeninformationen

Früchtemischungen sind in der Regel kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es muss jedoch geprüft werden, ob die einzelnen Bestandteile der Mischung Allergene enthalten könnten oder ob sie in einem Betrieb verarbeitet wurden, in dem Spuren von Allergenen vorhanden sein können.

Lebensmittel mit Früchtemischung

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.