Zutat

Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Rote-Bete-Saftkonzentrat, um Lebensmitteln eine natürliche rote bis violette Farbe zu verleihen. Es …

Was ist Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat?

Rote-Bete-Saftkonzentrat ist ein Lebensmittelfarbstoff, der aus dem Saft von Roter Bete (Beta vulgaris) gewonnen wird. Die Rote Bete wird geerntet, gewaschen und anschließend zu einem Saft verpresst. Dieser Saft wird dann eingedickt, um ein konzentriertes Produkt zu erhalten, das als Farbstoff dient.

Ist Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat vegan?

Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat zu den Hauptallergenen?

Rote-Bete-Saftkonzentrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat verwendet?

Hersteller verwenden Rote-Bete-Saftkonzentrat, um Lebensmitteln eine natürliche rote bis violette Farbe zu verleihen.

Ist Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat unbedenklich?

Rote-Bete-Saftkonzentrat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Rote-Bete-Saftkonzentrat, um Lebensmitteln eine natürliche rote bis violette Farbe zu verleihen. Es findet häufig Anwendung in Produkten wie Joghurt, Süßwaren, Getränken und Desserts, wo eine ansprechende Farbgebung gewünscht ist.

Gesundheitliche Hinweise

Rote-Bete-Saftkonzentrat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine größeren Kontroversen bezüglich seiner Sicherheit, und es wird als unbedenklich eingestuft.

Allergeninformationen

Rote-Bete-Saftkonzentrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den 14 Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Färbendes Rote Beetesaftkonzentrat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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