Zutat · E100i

E100i

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Curcumin wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen. …

Was ist E100i?

Curcumin (E100i) ist ein gelber Farbstoff, der aus den Wurzelstöcken der Kurkumapflanze (Curcuma longa) gewonnen wird. Die Gewinnung erfolgt durch Extraktion, wobei das reine Curcumin isoliert und gereinigt wird.

Ist E100i vegan?

E100i ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist E100i glutenfrei?

Es ist kein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupine oder Weichtier.

Gehört E100i zu den Hauptallergenen?

Curcumin ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden.

Wofür wird E100i verwendet?

Curcumin wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen.

Ist E100i unbedenklich?

Curcumin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Curcumin wird als Lebensmittelfarbstoff eingesetzt, um Produkten eine gelbe bis orange Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren, Backwaren, Senf, Käse und Milchprodukten.

Gesundheitliche Hinweise

Curcumin ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Die EFSA hat Curcumin bewertet. Bei üblichen Aufnahmemengen gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich der Sicherheit von Curcumin bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff.

Allergeninformationen

Curcumin ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 hervorgehoben werden. Es ist kein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupine oder Weichtier.

Lebensmittel mit E100i

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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