Drachenfruchtpüree
Was ist Drachenfruchtpüree?
Drachenfruchtpüree wird aus dem Fruchtfleisch von Pitahayas hergestellt, die auch als Drachenfrüchte bekannt sind. Diese Früchte stammen ursprünglich aus Mittelamerika, werden aber heute in vielen tropischen und subtropischen Regionen angebaut. Das Püree wird durch Zerkleinern und Passieren des Fruchtfleisches gewonnen, wobei die charakteristischen kleinen schwarzen Samen erhalten bleiben.
Ist Drachenfruchtpüree vegan?
Drachenfruchtpüree ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Drachenfruchtpüree zu den Hauptallergenen?
Drachenfruchtpüree gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Lebensmitteletiketten besonders hervorgehoben werden müssen.
Wofür wird Drachenfruchtpüree verwendet?
Drachenfruchtpüree wird als natürliche Zutat in Lebensmitteln verwendet, um Geschmack, Farbe und Textur zu verbessern.
Ist Drachenfruchtpüree unbedenklich?
Drachenfruchtpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Drachenfruchtpüree wird als natürliche Zutat in Lebensmitteln verwendet, um Geschmack, Farbe und Textur zu verbessern. Es verleiht Produkten eine leicht süßliche, erfrischende Note und eine ansprechende rosa bis rote Farbe. Hauptsächlich findet es sich in Getränken wie Smoothies, Säften und Tees sowie in Desserts und Süßwaren.
Gesundheitliche Hinweise
Drachenfruchtpüree ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es wird als Fruchtzubereitung eingestuft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifischen Bewertungen für Drachenfruchtpüree als solches veröffentlicht, da es sich um ein natürliches Lebensmittel handelt. Es enthält Vitamine, Mineralstoffe und Ballaststoffe, die allgemein als gesundheitsförderlich gelten. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Drachenfruchtpüree gehört nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Lebensmitteletiketten besonders hervorgehoben werden müssen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Drachenfruchtpüree
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