Chlorophylle und Chlorophylline
Was ist Chlorophylle und Chlorophylline?
Chlorophyll (E 140) ist ein natürlicher grüner Farbstoff, der in Pflanzen vorkommt. Chlorophylline sind die wasserlöslichen Derivate von Chlorophyll. Sie werden durch Extraktion aus pflanzlichen Quellen wie Algen oder Blättern gewonnen und anschließend chemisch modifiziert, um ihre Löslichkeit und Stabilität zu verbessern.
Ist Chlorophylle und Chlorophylline vegan?
Chlorophylle und Chlorophylline ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Chlorophylle und Chlorophylline zu den Hauptallergenen?
Chlorophyll und Chlorophylline sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene.
Wofür wird Chlorophylle und Chlorophylline verwendet?
Chlorophyll und Chlorophylline werden als Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt, um Produkten eine grüne Farbe zu verleihen.
Ist Chlorophylle und Chlorophylline unbedenklich?
Chlorophyll und Chlorophylline sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Chlorophyll und Chlorophylline werden als Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt, um Produkten eine grüne Farbe zu verleihen. Sie finden sich häufig in Süßwaren wie Bonbons, Kaugummis, aber auch in Getränken, Desserts und einigen Milchprodukten. Ihre Funktion ist rein kosmetischer Natur, um das Aussehen des Lebensmittels zu verbessern.
Gesundheitliche Hinweise
Chlorophyll und Chlorophylline sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat diese Farbstoffe bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen bei normalem Verzehr. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat keine spezifischen Bedenken geäußert.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.7.2 Gereifter Käse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.1 Obst und Gemüse, getrocknet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.2 Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.3 Obst- und Gemüsekonserven | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.4.1 Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Chlorophyll und Chlorophylline sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene. Sie sind weder von tierischen Produkten noch von allergenen pflanzlichen Quellen abgeleitet, die eine Kennzeichnung erfordern würden. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Chlorophylle und Chlorophylline
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