Candelillawachs
Was ist Candelillawachs?
Candelillawachs ist ein pflanzlicher Wachs, das aus den Blättern und Stängeln der Candelillapflanze (Euphorbia antisyphilitica) gewonnen wird. Die Pflanze wächst hauptsächlich in trockenen Regionen Nordmexikos und im Südwesten der USA. Zur Gewinnung werden die Pflanzen zerkleinert und mit heißem Wasser oder Dampf behandelt, um das Wachs zu extrahieren, das dann gereinigt und zu Blöcken oder Flocken geformt wird.
Ist Candelillawachs vegan?
Candelillawachs ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Candelillawachs glutenfrei?
Es ist auch kein Gluten.
Gehört Candelillawachs zu den Hauptallergenen?
Candelillawachs ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Lebensmitteletiketten hervorgehoben werden.
Wofür wird Candelillawachs verwendet?
Hersteller verwenden Candelillawachs als Überzugsmittel und Verdickungsmittel in Lebensmitteln.
Ist Candelillawachs unbedenklich?
Candelillawachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Candelillawachs als Überzugsmittel und Verdickungsmittel in Lebensmitteln. Es verleiht Produkten Glanz und schützt sie vor Feuchtigkeitsverlust. Typische Anwendungen finden sich in Süßwaren wie Schokolade, Kaugummi und Bonbons, wo es zur Verbesserung der Textur und Haltbarkeit beiträgt.
Gesundheitliche Hinweise
Candelillawachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichen Verzehrmengen gibt es keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt keine nennenswerten Kontroversen bezüglich der Sicherheit von Candelillawachs bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.3 Kaugummi | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.2 Feine Backwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 14.1.5.1 Kaffee, Kaffee-Extrakte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 15.1 Knabbereien auf Kartoffel-, Getreide-, Mehl- oder Stärkebasis | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 15.2 Verarbeitete Nüsse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 17.1 Nahrungsergänzungsmittel in fester Form, ausgenommen Nahrungsergänzungsmittel für Säuglinge und Kleinkinder | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Candelillawachs ist kein Allergen und muss daher nicht gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf deutschen Lebensmitteletiketten hervorgehoben werden. Es ist auch kein Gluten.
Lebensmittel mit Candelillawachs
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