Brillantschwarz BN
Was ist Brillantschwarz BN?
Brillantschwarz BN ist ein synthetischer schwarzer Lebensmittelfarbstoff. Er wird chemisch hergestellt und ist in Wasser löslich. Der Farbstoff ist auch unter der Bezeichnung E 151 bekannt.
Ist Brillantschwarz BN vegan?
Brillantschwarz BN ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Brillantschwarz BN zu den Hauptallergenen?
Brillantschwarz BN ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Brillantschwarz BN verwendet?
Brillantschwarz BN wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine intensive schwarze Farbe zu verleihen.
Ist Brillantschwarz BN unbedenklich?
Brillantschwarz BN ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Brillantschwarz BN wird Lebensmitteln zugesetzt, um ihnen eine intensive schwarze Farbe zu verleihen. Es findet sich häufig in Süßwaren wie Lakritz, Bonbons und Kaugummis, aber auch in Getränken, Fischprodukten und Kaviar.
Gesundheitliche Hinweise
Brillantschwarz BN ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die EFSA hat den Farbstoff bewertet. Bei einigen Kindern wurde beobachtet, dass bestimmte Azofarbstoffe, zu denen auch Brillantschwarz BN gehört, die Aktivität und Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Lebensmittel, die diesen Farbstoff enthalten, müssen daher den Hinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 100 |
| 9.2 Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet | 250 |
Allergeninformationen
Brillantschwarz BN ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Lebensmittel mit Brillantschwarz BN
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