Zutat

Bimensaftkonzentrat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Bimensaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff, um Lebensmitteln eine tiefrote bis violette Färbung …

Was ist Bimensaftkonzentrat?

Bimensaftkonzentrat wird aus den Früchten der Aroniabeere (Aronia melanocarpa) gewonnen. Die Beeren werden geerntet, gepresst und der Saft wird anschließend eingedickt, um ein Konzentrat zu erhalten. Dieses Konzentrat ist reich an natürlichen Farbstoffen und sekundären Pflanzenstoffen.

Ist Bimensaftkonzentrat vegan?

Bimensaftkonzentrat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Bimensaftkonzentrat zu den Hauptallergenen?

Bimensaftkonzentrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Bimensaftkonzentrat verwendet?

Hersteller verwenden Bimensaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff, um Lebensmitteln eine tiefrote bis violette Färbung zu verleihen.

Ist Bimensaftkonzentrat unbedenklich?

Bimensaftkonzentrat ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und besitzt daher keine E-Nummer.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Bimensaftkonzentrat hauptsächlich als natürlichen Farbstoff, um Lebensmitteln eine tiefrote bis violette Färbung zu verleihen. Es findet sich häufig in Getränken, insbesondere in Energy-Drinks, aber auch in Süßwaren und anderen Produkten, die eine ansprechende Farbe erhalten sollen.

Gesundheitliche Hinweise

Bimensaftkonzentrat ist kein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der EU-Verordnungen und besitzt daher keine E-Nummer. Es wird als Fruchtsaftkonzentrat deklariert. Da es sich um ein natürliches Produkt handelt, gibt es bei üblichem Verzehr keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat das Konzentrat als solches nicht gesondert bewertet, da es nicht als Zusatzstoff im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gelistet ist.

Allergeninformationen

Bimensaftkonzentrat ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es leitet sich nicht von den dort genannten Allergenen ab.

Lebensmittel mit Bimensaftkonzentrat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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