Baobab Fruchtfleisch
Was ist Baobab Fruchtfleisch?
Das Fruchtfleisch des Baobab-Baumes (Adansonia digitata) ist ein weißes, pulvriges Material, das die Samen im Inneren der Frucht umgibt. Es stammt aus Afrika und wird durch Trocknung und anschließendes Mahlen der Frucht gewonnen. Der Geschmack wird oft als leicht säuerlich und erfrischend beschrieben.
Ist Baobab Fruchtfleisch vegan?
Baobab Fruchtfleisch ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Gehört Baobab Fruchtfleisch zu den Hauptallergenen?
Baobab-Fruchtfleisch ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Baobab Fruchtfleisch verwendet?
Hersteller verwenden Baobab-Fruchtfleischpulver als natürliche Quelle für Ballaststoffe und Vitamin C.
Ist Baobab Fruchtfleisch unbedenklich?
Baobab-Fruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Hersteller verwenden Baobab-Fruchtfleischpulver als natürliche Quelle für Ballaststoffe und Vitamin C. Es wird häufig in Smoothies, Säften, Joghurt oder als Zutat in Backwaren eingesetzt, um den Nährwert zu erhöhen und eine leicht säuerliche Note hinzuzufügen.
Gesundheitliche Hinweise
Baobab-Fruchtfleisch ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es wird als Lebensmittelzutat eingestuft. Es ist reich an Ballaststoffen, was zur Verdauungsgesundheit beitragen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine spezifische Bewertung für Baobab-Fruchtfleisch als Zusatzstoff vorgenommen, da es nicht als solcher gilt. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Baobab-Fruchtfleisch ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Es ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Baobab Fruchtfleisch
Produkte vergleichen →Automatisch erstellter Inhalt. Diese Beschreibung wurde automatisch erstellt und noch nicht redaktionell geprüft. Ungenauigkeiten sind möglich. Fehler gefunden? Hinweis senden.