Antibackmittel
Was ist Antibackmittel?
Antibackmittel sind Stoffe, die in pulverförmigen Lebensmitteln eingesetzt werden, um deren Verklumpen oder Zusammenbacken zu verhindern. Sie bilden eine physikalische Barriere zwischen den Partikeln. Häufig handelt es sich um Siliciumdioxid (E 551) oder Calciumcarbonat (E 170).
Ist Antibackmittel vegan?
Antibackmittel ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Antibackmittel glutenfrei?
Gluten ist ebenfalls nicht betroffen.
Gehört Antibackmittel zu den Hauptallergenen?
Antibackmittel wie Siliciumdioxid oder Calciumcarbonat gehören nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen.
Wofür wird Antibackmittel verwendet?
Hersteller fügen Antibackmittel zu pulverförmigen Produkten hinzu, um deren Fließfähigkeit zu erhalten und die Handhabung zu erleichtern.
Ist Antibackmittel unbedenklich?
Antibackmittel sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller fügen Antibackmittel zu pulverförmigen Produkten hinzu, um deren Fließfähigkeit zu erhalten und die Handhabung zu erleichtern. Sie werden beispielsweise in Gewürzmischungen, Pulvergetränken, Backpulver und geriebenem Käse verwendet, um ein Zusammenbacken zu verhindern.
Gesundheitliche Hinweise
Antibackmittel sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Siliciumdioxid (E 551) und Calciumcarbonat (E 170) wurden von der EFSA bewertet. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in den zugelassenen Mengen gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Antibackmittel wie Siliciumdioxid oder Calciumcarbonat gehören nicht zu den 14 Hauptallergenen, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 auf der Zutatenliste hervorgehoben werden müssen. Gluten ist ebenfalls nicht betroffen. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Antibackmittel
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