Zutat · E400

Alginsäure

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Alginsäure dient als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisator in Lebensmitteln. Sie bildet Gele in Gegenwart …

Was ist Alginsäure?

Alginsäure ist ein Polysaccharid, das aus Braunalgen gewonnen wird. Es wird durch Behandlung der Algen mit einer Säure aus den Algenextrakten freigesetzt. Die Säure ist ein natürlicher Bestandteil der Zellwände von Braunalgen.

Ist Alginsäure vegan?

Alginsäure ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Alginsäure zu den Hauptallergenen?

Alginsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Alginsäure verwendet?

Alginsäure dient als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisator in Lebensmitteln.

Ist Alginsäure unbedenklich?

Alginsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Alginsäure dient als Verdickungsmittel, Geliermittel und Stabilisator in Lebensmitteln. Sie bildet Gele in Gegenwart von Kalziumionen, was zur Textur von Produkten wie Gummibärchen, Desserts und Saucen beiträgt. Sie wird auch in Backwaren und Fleischersatzprodukten eingesetzt.

Gesundheitliche Hinweise

Alginsäure ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Sie wurde von der EFSA bewertet. In den üblichen Mengen, in denen sie in Lebensmitteln vorkommt, gibt es keine Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen. Es gibt keine Berichte über nennenswerte Kontroversen bezüglich ihrer Sicherheit.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: (EU) No 1129/2011

LebensmittelkategorieHöchstmenge
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013500

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Alginsäure ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie wird aus Algen gewonnen und ist nicht mit den aufgeführten Hauptallergenen verwandt.

Lebensmittel mit Alginsäure

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.