Acerolakirschsaft
Was ist Acerolakirschsaft?
Acerolakirschen (Malpighia emarginata) sind kleine, rote bis orangefarbene Früchte, die hauptsächlich in Mittel- und Südamerika sowie in der Karibik wachsen. Sie sind bekannt für ihren außergewöhnlich hohen Gehalt an Ascorbinsäure (Vitamin C). Der Saft wird durch Pressen der reifen Früchte gewonnen.
Ist Acerolakirschsaft vegan?
Acerolakirschsaft ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Acerolakirschsaft glutenfrei?
Er ist weder glutenhaltig noch zählt er zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Acerolakirschsaft zu den Hauptallergenen?
Acerolakirschsaft ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Acerolakirschsaft verwendet?
Acerolakirschsaft wird häufig als natürliche Quelle für Vitamin C in Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln und Fruchtsäften eingesetzt.
Ist Acerolakirschsaft unbedenklich?
Acerolakirschsaft ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und benötigt daher keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Acerolakirschsaft wird häufig als natürliche Quelle für Vitamin C in Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln und Fruchtsäften eingesetzt. Er dient als Nährstoffzusatz und kann aufgrund seines säuerlichen Geschmacks auch zur Geschmacksverbesserung beitragen. Die Säure kann zudem konservierend wirken.
Gesundheitliche Hinweise
Acerolakirschsaft ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und benötigt daher keine E-Nummer. Der hohe Gehalt an Ascorbinsäure wird allgemein anerkannt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gesundheitlichen Vorteile von Vitamin C bewertet. Bei der Aufnahme von Acerolakirschsaft im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung sind keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten.
Allergeninformationen
Acerolakirschsaft ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Er ist weder glutenhaltig noch zählt er zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Acerolakirschsaft
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