Acerolakirschmark
Was ist Acerolakirschmark?
Acerolakirschmark ist ein konzentrierter Saft oder Extrakt aus den Früchten der Acerolakirsche (Malpighia emarginata). Diese kleine, rote Steinfrucht stammt ursprünglich aus Mittel- und Südamerika und ist bekannt für ihren außergewöhnlich hohen Gehalt an Ascorbinsäure (Vitamin C). Die Früchte werden geerntet, gepresst und der Saft wird eingedickt, um das Mark zu gewinnen.
Ist Acerolakirschmark vegan?
Acerolakirschmark ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Acerolakirschmark glutenfrei?
Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Gehört Acerolakirschmark zu den Hauptallergenen?
Acerolakirschmark ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wofür wird Acerolakirschmark verwendet?
Acerolakirschmark wird in Lebensmitteln hauptsächlich als natürliche Quelle für Vitamin C und als Säuerungsmittel eingesetzt.
Ist Acerolakirschmark unbedenklich?
Acerolakirschmark ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und hat keine E-Nummer.
Verwendungszweck
Acerolakirschmark wird in Lebensmitteln hauptsächlich als natürliche Quelle für Vitamin C und als Säuerungsmittel eingesetzt. Es findet sich häufig in Fruchtsäften, Smoothies, Getränken und Süßwaren, wo es den Fruchtgeschmack intensiviert und gleichzeitig den Vitamin-C-Gehalt erhöht.
Gesundheitliche Hinweise
Acerolakirschmark ist kein Lebensmittelzusatzstoff im Sinne der europäischen Zusatzstoffverordnungen und hat keine E-Nummer. Es wird als natürlicher Inhaltsstoff betrachtet. Der hohe Gehalt an Vitamin C kann zur normalen Funktion des Immunsystems beitragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gesundheitlichen Vorteile von Vitamin C bewertet. Es gibt keine bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen bei üblichem Verzehr von Lebensmitteln, die Acerolakirschmark enthalten.
Allergeninformationen
Acerolakirschmark ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Es ist weder glutenhaltig noch gehört es zu den anderen Hauptallergenen.
Lebensmittel mit Acerolakirschmark
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