Zutat

Teeaufguss

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Teeaufguss wird als Basis für die Herstellung von trinkfertigen Tees, insbesondere Eistees, verwendet. Er …

Was ist Teeaufguss?

Teeaufguss ist ein wässriger Auszug aus Teeblättern, der durch das Übergießen von Teeblättern mit heißem Wasser gewonnen wird. Je nach Teesorte und Zubereitungsart variieren Farbe, Aroma und Geschmack des Aufgusses. Er bildet die Grundlage für viele Getränke und Zubereitungen, die Tee als Hauptbestandteil enthalten.

Ist Teeaufguss vegan?

Teeaufguss ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Teeaufguss glutenfrei?

Er ist weder aus einer der 14 Hauptallergenquellen abgeleitet noch enthält er Gluten.

Gehört Teeaufguss zu den Hauptallergenen?

Teeaufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Teeaufguss verwendet?

Teeaufguss wird als Basis für die Herstellung von trinkfertigen Tees, insbesondere Eistees, verwendet.

Ist Teeaufguss unbedenklich?

Teeaufguss ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Verwendungszweck

Teeaufguss wird als Basis für die Herstellung von trinkfertigen Tees, insbesondere Eistees, verwendet. Er dient dazu, den typischen Geschmack und das Aroma von Tee in Getränken zu vermitteln. Darüber hinaus kann er in anderen Lebensmitteln zur Geschmacksgebung eingesetzt werden.

Gesundheitliche Hinweise

Teeaufguss ist kein Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt daher nicht der Zulassungspflicht nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Teeaufguss als solchen nicht gesondert bewertet. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Teeaufguss sind primär von der Teesorte und der Zubereitung abhängig. Der Konsum in üblichen Mengen wird generell als unbedenklich angesehen.

Allergeninformationen

Teeaufguss ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er ist weder aus einer der 14 Hauptallergenquellen abgeleitet noch enthält er Gluten.

Lebensmittel mit Teeaufguss

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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