Syntetisches Wachs
Was ist Syntetisches Wachs?
Synthetisches Wachs ist eine chemisch hergestellte Substanz, die die Eigenschaften von natürlichen Wachsen nachahmt. Es wird typischerweise aus petrochemischen Rohstoffen durch verschiedene Syntheseverfahren gewonnen. Die genaue Zusammensetzung kann je nach Herstellungsverfahren variieren, zielt aber darauf ab, spezifische Schmelzpunkte und Oberflächeneigenschaften zu erzielen.
Ist Syntetisches Wachs vegan?
Syntetisches Wachs ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Syntetisches Wachs glutenfrei?
Es ist auch nicht glutenhaltig.
Gehört Syntetisches Wachs zu den Hauptallergenen?
Synthetisches Wachs ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Syntetisches Wachs verwendet?
Synthetisches Wachs wird als Überzugsmittel oder zur Oberflächenbehandlung in Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere in Süßwaren wie Bonbons.
Ist Syntetisches Wachs unbedenklich?
Synthetisches Wachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und findet sich auf der Unionsliste gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Verwendungszweck
Synthetisches Wachs wird als Überzugsmittel oder zur Oberflächenbehandlung in Lebensmitteln eingesetzt, insbesondere in Süßwaren wie Bonbons. Es kann dazu dienen, ein Anhaften zu verhindern, Glanz zu verleihen oder die Textur zu verbessern. Seine Funktion liegt in der Modifizierung physikalischer Eigenschaften von Lebensmitteln.
Gesundheitliche Hinweise
Synthetisches Wachs ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und findet sich auf der Unionsliste gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Es wurde von relevanten europäischen und internationalen Gremien bewertet. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch in den zugelassenen Lebensmitteln und Mengen gelten keine gesundheitlichen Bedenken. Es gibt keine Hinweise auf signifikante gesundheitliche Risiken bei üblichem Verzehr.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 4.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.3 Kaugummi | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.4 | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
Allergeninformationen
Synthetisches Wachs ist kein Bestandteil der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Es ist auch nicht glutenhaltig. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Syntetisches Wachs
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