Zutat · E471

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

Herkunft
Unbekannt
Noch nicht redaktionell eingeordnet
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Diese Substanz dient als Emulgator in Lebensmitteln. Emulgatoren helfen dabei, Fett und Wasser zu …

Was ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren?

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind Ester von Glycerin mit Speisefettsäuren. Sie werden durch die Veresterung von Glycerin mit Fettsäuren hergestellt, die aus pflanzlichen oder tierischen Fetten und Ölen gewonnen werden können. Diese Verbindungen sind in der Regel eine Mischung aus Mono-, Di- und Triglyceriden.

Ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren glutenfrei?

Gluten ist ebenfalls kein Bestandteil dieser Substanz.

Gehört Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren zu den Hauptallergenen?

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren verwendet?

Diese Substanz dient als Emulgator in Lebensmitteln.

Ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren unbedenklich?

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Diese Substanz dient als Emulgator in Lebensmitteln. Emulgatoren helfen dabei, Fett und Wasser zu mischen und stabilisieren so Produkte. Sie werden häufig in Backwaren wie Kuchen und Brot, aber auch in Süßwaren wie Bonbons eingesetzt.

Gesundheitliche Hinweise

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten sie als sicher. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit ihrem Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne)Keine numerische Höchstmenge angegeben
1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 %Keine numerische Höchstmenge angegeben
1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder4000
2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett)10000
4.1.1 Ganzes frisches Obst und GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche ProdukteKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder GemüseKeine numerische Höchstmenge angegeben
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EGKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.1 Frische TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.3 Frische vorgekochte TeigwarenKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.4.4 KartoffelgnocchiKeine numerische Höchstmenge angegeben
6.7 Vorgekochte oder verarbeitete GetreidekostKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestelltKeine numerische Höchstmenge angegeben
7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerekKeine numerische Höchstmenge angegeben
11.4.3 Tafelsüßen in TablettenformKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1 Säuglings- und KleinkindnahrungKeine numerische Höchstmenge angegeben
13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20134000
13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20134000
13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/20135000
13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge5000
13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder5000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Gluten ist ebenfalls kein Bestandteil dieser Substanz.

Lebensmittel mit Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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