Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
Was ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren?
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind Ester von Glycerin mit Speisefettsäuren. Sie werden durch die Veresterung von Glycerin mit Fettsäuren hergestellt, die aus pflanzlichen oder tierischen Fetten und Ölen gewonnen werden können. Diese Verbindungen sind in der Regel eine Mischung aus Mono-, Di- und Triglyceriden.
Ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren glutenfrei?
Gluten ist ebenfalls kein Bestandteil dieser Substanz.
Gehört Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren zu den Hauptallergenen?
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren verwendet?
Diese Substanz dient als Emulgator in Lebensmitteln.
Ist Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren unbedenklich?
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Diese Substanz dient als Emulgator in Lebensmitteln. Emulgatoren helfen dabei, Fett und Wasser zu mischen und stabilisieren so Produkte. Sie werden häufig in Backwaren wie Kuchen und Brot, aber auch in Süßwaren wie Bonbons eingesetzt.
Gesundheitliche Hinweise
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind als Lebensmittelzusatzstoffe in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten sie als sicher. Es gibt keine bekannten gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit ihrem Einsatz als Lebensmittelzusatzstoff.
Zulassungsstatus
In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)
Zugelassene Verwendungen in der EU
| Lebensmittelkategorie | Höchstmenge |
|---|---|
| 1.6.1 Nicht aromatisierte pasteurisierte Sahne (ausgenommen fettreduzierte Sahne) | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.6.2 Nicht aromatisierte, mit lebenden Bakterien fermentierte Sahneprodukte und Ersatzprodukte mit einem Fettgehalt von weniger als 20 % | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 1.10 Milchgetränke und gleichartige Erzeugnisse für Kleinkinder | 4000 |
| 2.1 Fette und Öle, im Wesentlichen wasserfrei (ausgenommen wasserfreies Milchfett) | 10000 |
| 4.1.1 Ganzes frisches Obst und Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und ähnliche Produkte | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.1 Konfitüre extra und Gelee extra gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.2 Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem gemäß der Richtlinie 2001/113/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 4.2.5.3 Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.4.1 Frische Teigwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.4.3 Frische vorgekochte Teigwaren | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.4.4 Kartoffelgnocchi | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 6.7 Vorgekochte oder verarbeitete Getreidekost | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.1.1 Brot, ausschließlich aus Weizenmehl, Wasser, Hefe oder Sauerteig und Salz hergestellt | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 7.1.2 Pain courant francais; Friss búzakenyér, fehér és félbarna kenyerek | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 11.4.3 Tafelsüßen in Tablettenform | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1 Säuglings- und Kleinkindnahrung | Keine numerische Höchstmenge angegeben |
| 13.1.1 Säuglingsanfangsnahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 4000 |
| 13.1.2 Folgenahrung im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 4000 |
| 13.1.3 Getreidebeikost und andere Beikost im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 | 5000 |
| 13.1.5.1 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge | 5000 |
| 13.1.5.2 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 für Säuglinge ab vier Monaten und für Kleinkinder | 5000 |
Allergeninformationen
Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren sind keine der 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Gluten ist ebenfalls kein Bestandteil dieser Substanz.
Lebensmittel mit Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren
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