Zutat · E476

Polyglycerin-Polyricinoleat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller setzen Polyglycerin-Polyricinoleat als Emulgator ein, um die Vermischung von Fett und Wasser in …

Was ist Polyglycerin-Polyricinoleat?

Polyglycerin-Polyricinoleat (PGPR) ist ein Emulgator, der aus Glycerin und Rizinusöl gewonnen wird. Rizinusöl wird aus den Samen des Wunderbaums (Ricinus communis) extrahiert. Durch chemische Prozesse werden die Fettsäuren des Rizinusöls mit Polyglycerin verestert, um das gewünschte Emulgatorprodukt zu erhalten.

Ist Polyglycerin-Polyricinoleat vegan?

Polyglycerin-Polyricinoleat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Polyglycerin-Polyricinoleat glutenfrei?

Es ist kein Gluten enthalten.

Gehört Polyglycerin-Polyricinoleat zu den Hauptallergenen?

Polyglycerin-Polyricinoleat wird aus Rizinusöl hergestellt und ist nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet.

Wofür wird Polyglycerin-Polyricinoleat verwendet?

Hersteller setzen Polyglycerin-Polyricinoleat als Emulgator ein, um die Vermischung von Fett und Wasser in Lebensmitteln zu verbessern und zu stabilisieren.

Ist Polyglycerin-Polyricinoleat unbedenklich?

Polyglycerin-Polyricinoleat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller setzen Polyglycerin-Polyricinoleat als Emulgator ein, um die Vermischung von Fett und Wasser in Lebensmitteln zu verbessern und zu stabilisieren. Es wird häufig in fettreduzierten Produkten wie Schokoladen, Süßwaren und Backwaren verwendet, um die Textur und das Mundgefühl zu verbessern und eine gleichmäßigere Verteilung von Fett zu gewährleisten.

Gesundheitliche Hinweise

Polyglycerin-Polyricinoleat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sowohl die EFSA als auch das JECFA haben diesen Stoff bewertet. Bei den üblichen Aufnahmemengen werden keine gesundheitlichen Bedenken erwartet. Es gibt keine bekannten nennenswerten Kontroversen bezüglich der wissenschaftlichen Evidenz zu diesem Stoff.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

LebensmittelkategorieHöchstmenge
2.2.2 Andere Fett- und Ölemulsionen, einschließlich Streichfetten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und flüssige Emulsionen4000
3 Speiseeis4000
5.1 Kakao- und Schokoladeprodukte im Sinne der Richtlinie 2000/36/EG5000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren5000
5.4 Verzierungen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis der Kategorie 4.2.45000
12.6 Soßen8000
12.6 Soßen4000

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Polyglycerin-Polyricinoleat wird aus Rizinusöl hergestellt und ist nicht von den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen abgeleitet. Es ist kein Gluten enthalten. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.

Lebensmittel mit Polyglycerin-Polyricinoleat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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