Zutat

Stoff E150D

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Farbstoff wird E 150d häufig in Getränken wie Cola, Limonaden und auch in …

Was ist Stoff E150D?

E 150d ist ein Lebensmittelfarbstoff, der durch die Karamellisierung von Zuckern unter Zusatz von Sulfitverbindungen und Ammoniakverbindungen hergestellt wird. Dieser Prozess verleiht ihm seine charakteristische braune Farbe. Er ist eine von vier Varianten des Zuckerkulörs.

Ist Stoff E150D vegan?

Stoff E150D ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Gehört Stoff E150D zu den Hauptallergenen?

E 150d ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Stoff E150D verwendet?

Als Farbstoff wird E 150d häufig in Getränken wie Cola, Limonaden und auch in einigen Spirituosen eingesetzt, um ihnen eine ansprechende braune Farbe zu verleihen.

Ist Stoff E150D unbedenklich?

E 150d ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Farbstoff wird E 150d häufig in Getränken wie Cola, Limonaden und auch in einigen Spirituosen eingesetzt, um ihnen eine ansprechende braune Farbe zu verleihen. Er findet sich auch in Süßwaren, Backwaren und Soßen.

Gesundheitliche Hinweise

E 150d ist als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und auf der Unionsliste in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Zuckerkulör bewertet. Bei den Farbstoffen der Klasse IV (E 150d) gibt es Diskussionen bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf 4-Methylimidazol (4-MEI), das bei der Herstellung entstehen kann. Die EFSA hat diese Stoffe bewertet und die zulässigen Höchstmengen festgelegt.

Allergeninformationen

E 150d ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Bei der Herstellung können jedoch Spuren von Sulfiten vorhanden sein, die kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2 vorliegen.

Lebensmittel mit Stoff E150D

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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