Zutat · E960a

Steviolglycoside aus Stevia

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Hersteller verwenden Steviolglycoside als kalorienarmen Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken. Sie …

Was ist Steviolglycoside aus Stevia?

Steviolglycoside sind süß schmeckende Inhaltsstoffe, die aus den Blättern der Stevia-Pflanze (Stevia rebaudiana) gewonnen werden. Sie werden durch Extraktion und Reinigung aus den Pflanzenblättern gewonnen und sind ein natürlicher Süßstoff.

Ist Steviolglycoside aus Stevia vegan?

Steviolglycoside aus Stevia ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Steviolglycoside aus Stevia glutenfrei?

Sie sind weder glutenhaltig noch stammen sie von den 14 Hauptallergenen ab.

Gehört Steviolglycoside aus Stevia zu den Hauptallergenen?

Steviolglycoside sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

Wofür wird Steviolglycoside aus Stevia verwendet?

Hersteller verwenden Steviolglycoside als kalorienarmen Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken.

Ist Steviolglycoside aus Stevia unbedenklich?

Steviolglycoside sind als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Hersteller verwenden Steviolglycoside als kalorienarmen Süßstoff in einer Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken. Sie sind besonders beliebt in zuckerreduzierten oder zuckerfreien Produkten wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Desserts und Molkereiprodukten.

Gesundheitliche Hinweise

Steviolglycoside sind als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen und in der Unionsliste (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Sie wurden von der EFSA und dem JECFA bewertet. Bei üblichem Verzehr gelten sie als sicher. Es gibt keine Hinweise auf nachteilige gesundheitliche Auswirkungen bei der Verwendung im Rahmen der zugelassenen Höchstmengen.

Zulassungsstatus

In der EU zugelassen (Verordnung (EG) Nr. 1333/2008)

Zugelassene Verwendungen in der EU

Rechtsgrundlage: 2025-2058

LebensmittelkategorieHöchstmenge
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren350
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren2000
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren270
5.2 Sonstige Süßwaren, auch der Atemerfrischung dienende Kleinstsüßwaren670

Die Höchstmengen sind wie veröffentlicht angegeben (mg/kg oder mg/l, je nach Lebensmittel). Manche Einträge haben zusätzliche Bedingungen, und Gruppenzulassungen sind hier nicht aufgeführt; vor der Verwendung eines Werts daher den vollständigen Eintrag prüfen.

Quelle: Europäische Kommission, EU-Datenbank zu Lebensmittelzusatzstoffen.

Allergeninformationen

Steviolglycoside sind kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Sie sind weder glutenhaltig noch stammen sie von den 14 Hauptallergenen ab.

Lebensmittel mit Steviolglycoside aus Stevia

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

Hinweis: Diese Website zeigt Etikettangaben aus Open Food Facts zur allgemeinen Information. Dies ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die Angabe auf der Verpackung; Rezepturen können sich ändern.