Zutat

Saureregulator Natriumhydrogencarbonat

Herkunft
Nicht tierischen Ursprungs
Allergen
Nein
Funktion im Lebensmittel
Als Säureregulator und Backtriebmittel wird Natriumhydrogencarbonat in Backwaren wie Brot und Kuchen eingesetzt, um …

Was ist Saureregulator Natriumhydrogencarbonat?

Natriumhydrogencarbonat ist eine chemische Verbindung, die auch als Natron oder Backsoda bekannt ist. Es handelt sich um ein Natriumsalz der Kohlensäure. Die Herstellung erfolgt industriell durch das Solvay-Verfahren oder durch die Gewinnung aus natürlichen Vorkommen.

Ist Saureregulator Natriumhydrogencarbonat vegan?

Saureregulator Natriumhydrogencarbonat ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.

Ist Saureregulator Natriumhydrogencarbonat glutenfrei?

Es ist kein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulphite, Lupine oder Weichtier.

Gehört Saureregulator Natriumhydrogencarbonat zu den Hauptallergenen?

Natriumhydrogencarbonat ist kein Allergen und muss daher nicht auf der Zutatenliste hervorgehoben werden.

Wofür wird Saureregulator Natriumhydrogencarbonat verwendet?

Als Säureregulator und Backtriebmittel wird Natriumhydrogencarbonat in Backwaren wie Brot und Kuchen eingesetzt, um die Teiglockerung zu fördern.

Ist Saureregulator Natriumhydrogencarbonat unbedenklich?

Natriumhydrogencarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.

Verwendungszweck

Als Säureregulator und Backtriebmittel wird Natriumhydrogencarbonat in Backwaren wie Brot und Kuchen eingesetzt, um die Teiglockerung zu fördern. Es dient auch zur pH-Wert-Regulierung in verschiedenen Lebensmitteln und Getränken, wie beispielsweise in Instantpulvern für Desserts oder Getränke.

Gesundheitliche Hinweise

Natriumhydrogencarbonat ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wurde von der EFSA bewertet. Bei üblichem Verzehr in Lebensmitteln gelten die Aufnahmemengen als sicher. Es gibt keine bekannten wesentlichen gesundheitlichen Bedenken bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in den erlaubten Mengen.

Allergeninformationen

Natriumhydrogencarbonat ist kein Allergen und muss daher nicht auf der Zutatenliste hervorgehoben werden. Es ist kein glutenhaltiges Getreide, Krebstier, Ei, Fisch, Erdnuss, Sojabohne, Milch, Schalenfrucht, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid/Sulphite, Lupine oder Weichtier.

Lebensmittel mit Saureregulator Natriumhydrogencarbonat

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Zuletzt aktualisiert: 17. Oktober 2026

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