Rosmarinekstrakt
Was ist Rosmarinekstrakt?
Rosmarinextrakt ist ein Extrakt, der aus den Blättern des Rosmarin-Strauchs (Rosmarinus officinalis) gewonnen wird. Er wird durch Extraktion mit Lösungsmitteln wie Ethanol oder überkritischem Kohlendioxid hergestellt. Der Extrakt enthält verschiedene bioaktive Verbindungen, darunter Rosmarinsäure und Carnosolsäure, die antioxidative Eigenschaften aufweisen.
Ist Rosmarinekstrakt vegan?
Rosmarinekstrakt ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Rosmarinekstrakt glutenfrei?
Er ist weder glutenhaltig noch stammt er von den anderen Hauptallergenen ab.
Gehört Rosmarinekstrakt zu den Hauptallergenen?
Rosmarinextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Wofür wird Rosmarinekstrakt verwendet?
Rosmarinextrakt wird als natürliches Antioxidans in Lebensmitteln eingesetzt, um die Haltbarkeit zu verlängern und den Verderb durch Oxidation zu verhindern.
Ist Rosmarinekstrakt unbedenklich?
Rosmarinextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt.
Verwendungszweck
Rosmarinextrakt wird als natürliches Antioxidans in Lebensmitteln eingesetzt, um die Haltbarkeit zu verlängern und den Verderb durch Oxidation zu verhindern. Er wird häufig in Fleischprodukten, Wurstwaren, Ölen und Fetten verwendet, um deren Qualität und Frische zu bewahren. Seine antioxidative Wirkung schützt vor Geschmacksveränderungen und dem Abbau von Nährstoffen.
Gesundheitliche Hinweise
Rosmarinextrakt ist in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführt. Er wurde von der EFSA bewertet. In den üblicherweise in Lebensmitteln vorkommenden Mengen gelten die aus Rosmarin gewonnenen Extrakte als sicher. Es gibt keine Hinweise auf gesundheitsschädliche Effekte bei üblichem Verzehr. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von Rosmarinextrakten im Rahmen der Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen geprüft.
Allergeninformationen
Rosmarinextrakt ist kein kennzeichnungspflichtiges Allergen gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Er ist weder glutenhaltig noch stammt er von den anderen Hauptallergenen ab.
Lebensmittel mit Rosmarinekstrakt
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