Resistentes Dextrin
Was ist Resistentes Dextrin?
Resistentes Dextrin ist ein Ballaststoff, der aus Maisstärke gewonnen wird. Durch einen thermischen und enzymatischen Prozess wird die Stärke so umgewandelt, dass sie im menschlichen Körper nur schwer verdaulich ist. Dies führt dazu, dass sie wie Ballaststoffe wirkt.
Ist Resistentes Dextrin vegan?
Resistentes Dextrin ist nicht tierischen Ursprungs. Produkte damit können trotzdem andere Zutaten tierischen Ursprungs enthalten – daher die ganze Zutatenliste prüfen.
Ist Resistentes Dextrin glutenfrei?
Gluten ist ebenfalls nicht enthalten.
Gehört Resistentes Dextrin zu den Hauptallergenen?
Resistentes Dextrin wird aus Maisstärke hergestellt und ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen.
Wofür wird Resistentes Dextrin verwendet?
Hersteller setzen resistentes Dextrin als Ballaststoffquelle in Lebensmitteln ein, um den Ballaststoffgehalt zu erhöhen.
Ist Resistentes Dextrin unbedenklich?
Resistentes Dextrin ist als Lebensmittelzutat in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt.
Verwendungszweck
Hersteller setzen resistentes Dextrin als Ballaststoffquelle in Lebensmitteln ein, um den Ballaststoffgehalt zu erhöhen. Es wird häufig in Frühstückscerealien, Süßwaren wie Gummibärchen und in Proteinriegeln verwendet, da es kaum Geschmack oder Textur verändert.
Gesundheitliche Hinweise
Resistentes Dextrin ist als Lebensmittelzutat in der EU zugelassen und in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe (Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008) aufgeführt. Es wird als Ballaststoff eingestuft und kann zur Verdauungsförderung beitragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Sicherheit von resistentem Dextrin bewertet. Es gibt keine bekannten wesentlichen gesundheitlichen Bedenken bei üblichem Verzehr.
Allergeninformationen
Resistentes Dextrin wird aus Maisstärke hergestellt und ist nicht von den 14 Hauptallergenen abgeleitet, die gemäß Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet werden müssen. Gluten ist ebenfalls nicht enthalten. Kein kennzeichnungspflichtiges Allergen.
Lebensmittel mit Resistentes Dextrin
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